Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
Veranstaltungen
12.03.2010
Fortbildungsveranstaltung
zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Bau- und Architektenrecht in Berlin
mehr...
19.03.2010
Fortbildungsveranstaltung zum Arbeitsrecht in Brandenburg a.d. Havel
Titel: Aktuelle Rechtsprechung in mehr...

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Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg ist die Selbstverwaltungsorganisation sämtlicher in den Landgerichtsbezirken Cottbus, Frankfurt(Oder), Neuruppin und Potsdam zugelassener Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften. Ihr gehören derzeit ca. 2.100 Mitglieder an.
Die Rechtsanwaltskammer, die im Jahr 1990 gegründet wurde, hat den gesetzlichen Auftrag, die berufspolitischen Belange der Kammermitglieder zu fördern und gleichzeitig auf die Einhaltung der Berufs- und Standespflichten innerhalb der Anwaltschaft hinzuwirken.
Zu den Aufgaben zählen im Weiteren die Betreuung des Zulassungs- und des Widerrufswesens, die Überwachung der Referendarsausbildung und der Anwaltsfortbildung, die Verleihung und der Entzug von Fachanwaltstiteln, die Ausbildung und Prüfung von Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsfachwirten, die Sanktionierung von Verstößen gegen das Berufsrecht, Vorschlagsbefugnis zur Besetzung des Anwaltsgerichtes und des Anwaltsgerichtshofes und des Richterwahlausschusses, die Erstellung von Gebührengutachten, die Erstellung sonstiger Gutachten mit Bezug zum Anwaltsrecht, die Streitschlichtung zwischen Kollegen sowie die Vermittlung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und deren Mandanten.
Darüber hinaus berät die Rechtsanwaltskammer Anwaltskollegen wie auch die rechtssuchende Bevölkerung in allen Fragen, die Aufgaben und Tätigkeiten von Anwälten im Land Brandenburg betreffen, dazu zählt insbesondere die Bereithaltung eines Anwaltssuchservices.
Die Rechtsanwaltskammer wird durch ihren Vorstand vertreten, dessen Mitglieder in einem vierjährigen Turnus von den stimmberechtigten Mitgliedern der Kammerversammlung gewählt werden. Aus der Mitte des Vorstandes wählen die Vorstandsmitglieder den Präsidenten der Anwaltskammer, und zwar in einem Zyklus von zwei Jahren. Der Präsident ist in Zusammenarbeit mit dem Präsidium der Rechtsanwaltskammer (4 von 11 Vorstandsmitgliedern) zuständig für Grundsatzfragen und die Richtlinien der Kammerpolitik.
In der Geschäftsstelle werden die laufenden Geschäfte und die Zuarbeit für den Vorstand durch die hauptamtlich tätige Geschäftsleitung erledigt. Die Geschäftsleitung ist auch Ansprechpartner für Anfragen bzw. Beschwerden des rechtssuchenden Publikums und der Anwaltskollegen.
